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©2025 Eine Initiative der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Der Klimawandel zeigt immer häufiger seine Folgen, teils mit katastrophalen Auswirkungen. Nachhaltigkeit wird daher gesamtgesellschaftlich immer wichtiger und muss messbarer gestaltet werden.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (B-KlimaG) legt die Grundlage für die Umsetzung der Klimaschutzstrategie 2030. Es beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, die Unternehmen und Organisationen (BA) betreffen.
Zukunftsweisende Geschäfte und Umweltschutz sollen im Sinne der Nachhaltigkeit verknüpft werden um zukunftssichernd zu wirtschaften.
Green Controlling soll sowohl ökonomische als auch ökologische Aspekte berücksichtigen. Dabei sollen Ziele und Maßnahmen in einem System zusammengeführt werden.
Die BA orientiert sich an den EMAS-Kennzahlen. Man startet mit den 9 EMAS-Kernindikatoren: Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt, Emissionen.
Entwicklung eines einheitlichen Berichtswesens ab Anfang 2024 für alle Organisationsebenen.
Mitte 2024 sollen die Voraussetzungen für eine Bilanzierung basierend auf den Daten von 2023 geschaffen sein.
Interdisziplinäre Arbeitsgruppen sollen relevante Kennzahlen in Bereichen wie Infrastruktur, Mobiliät und IT im Jahr 2024 erstellen.
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